Anfang 2020 bieten wir unseren Kunden eine weitere Leistung an, die für alle Unternehmen obligatorisch ist – die Ausbildung von Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer nach DGUV-I 205 023. Für manche Unternehmen stellt diese Anforderung eine echte Herausforderung dar, wenn es darum geht, Produktions- und Arbeitsabläufe nicht zu stören. Daher gehen wir mit einem besonders flexiblen Konzept an den Start, das sich genau an den Bedürfnissen Ihres Unternehmens ausrichtet.
Sind Brandhelfer Pflicht?
Die Rechtsgrundlage zur Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern finden wir in der ASR A2.2. Darin heißt es:
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Weiter im Verlauf heißt es außerdem, dass etwa 5% der anwesenden Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein sollen. Je nach Gefährdungsbeurteilung und allgemeinem Gefahrenpotential macht die Ausbildung von deutlich mehr Brandschutzhelfern durchaus Sinn – etwa um die Ausfallsicherheit der Produktion zu erhöhen. Denn nur wenn ein Entstehungsbrand schnell und zielgerichtet gelöscht wird, kann eine teure Betriebsunterbrechung abgewendet werden. Dazu bedarf es qualifizierten Personals, das im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut ist.
Jedoch umfasst die Ausbildung zum Brandschutzhelfer deutlich mehr Aspekte als nur die reine Brandbekämpfung. Wir setzen bei unserer Ausbildung ein besonderes Augenmerk auf die Brandverhütung. Durch allgemeine Handlungsempfehlungen geben wir den Mitarbeitern Methoden an die Hand, wie Brände wirkungsvoll verhindert werden können.
Neben den offiziellen Brandschutzhelfern sind aber auch alle anderen Mitarbeiter zum Thema Brandverhütung regelmäßig zu unterweisen. In der Gesetzgebung spricht man dabei von Selbsthilfekräften. Diese sind im grundsätzlichen Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen und kennen die Brandschutzordnung ihres Unternehmens.
Durchführung der Schulung zum Brandschutzhelfer
Die Unterweisung von Brandschutzhelfern durch fachkundige Personen geht schnell und stört die Produktions- und Arbeitsabläufe nur in dem absolut notwendigen Umfang. Bei unseren Ausbildungen richten wir uns immer individuell auf die Betriebe ein und sprechen die Vorgehensweise detailliert ab.
Zunächst steht bei der Durchführung die theoretische Unterweisung an. Hier gehen wir auf verschiedene Grundlagen der einzelnen Teilbereiche im Brandschutz ein. Die Teilnehmer erlangen hier grundsätzliches Basiswissen über den baulichen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Praxisgerecht und mit interessanten Beispielen dauert die theoretische Unterweisung zum Brandschutzhelfer etwa zwei Stunden.
Nach der kurzweiligen Theorie-Einführung geht es zur praktischen Löschübung, die Bestandteil jeder Brandschutzhelferausbildung sein muss. Mit unserem eigenen Fire-Trainer, einem Top-Modell vom Marktführer erlernen Ihre Mitarbeiter sicher den Umgang mit tragbaren Feuerlöschgeräten. Die für die Übung benötigten Feuerlöscher bringen wir übrigens selbst mit. Dabei handelt es sich um spezielle Übungsfeuerlöscher, die für Ausbildungszwecke laufend neu befüllt werden können. Für die Wiederbefüllung der Feuerlöscher benötigen wir bei Ihnen vor Ort also nur etwas Wasser und einen Strom-Anschluss. Nachdem jeder Mitarbeiter kurz und praktisch in die Handhabung der Feuerlöscher eingewiesen wurde, werden eventuell offene Fragen direkt vor Ort geklärt. Im Anschluss erhalten die Teilnehmer, bzw. die entsprechende Abteilung noch die Teilnahmezertifikate
Sie haben Interesse an einer Schulung zum Brandschutzhelfer oder zum Evakuierungshelfer für Ihren Betrieb? Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Festpreisangebot.