Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23 601, häufig auch Rettungspläne oder Rettungswegpläne genannt, gehören zu den häufigsten Maßnahmen des organisatorischen bzw. betrieblichen Brandschutzes. Dabei ist es aber auch die am häufigsten falsch umgesetzte Maßnahme. Immer wieder treffen wir bei unseren Begehungen auf vollkommen falsche Flucht- und Rettungspläne, die in keinster Weise den gültigen Normen und Richtlinien entsprechen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen, wenn Sie Flucht- und Rettungspläne in Ihrer Betriebsstätte aushängen lassen wollen.
Zunächst: Wer kann Flucht- und Rettungspläne erstellen?
Flucht- und Rettungspläne müssen von einer befähigten, bzw. sachkundigen Person erstellt werden. Hierfür bedarf es umfangreicher Kenntnisse im Bereich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie Expertise im Umgang mit CAD-Software. Die Pläne müssen nach Vorgaben der ASR A2.3 sowie der DIN ISO 23 601 erstellt werden, was für Laien in der Regel nicht ohne weiteres zu bewerkstelligen ist. Die eigene Arbeitszeit in Geld gerechnet, lohnt es sich daher fast immer, die Pläne professionell erstellen zu lassen. Positiver Nebeneffekt: professionelle Planungsbüros und Brandschutzbetriebe können bei der Begehung unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten in aufkommenden Brandschutzfragen beraten.
Die 4 häufigsten Fehler bei Flucht- und Rettungsplänen:
1. Veraltete oder unbereinigte Grundrisse
Werden Flucht- und Rettungspläne aufgehängt, müssen diese auch korrekt sein. Abgesehen von den verwendeten Symbolen und Informationen muss freilich auch der Grundriss der Realität entsprechen. Häufig werden falsche Grundrisse dargestellt, da die Pläne nach einem Umbau nicht aktualisiert wurden. Ebenfalls der Leserlichkeit abträglich ist die Verwendung von Grundrissplänen die für weitergehende Zwecke gedacht waren. Hin und wieder werden ganze Ausführungs- bzw. Montagepläne für die Erstellung der Fluchtpläne verwendet. Hier gilt ganz klar: Der Grundriss muss frei von Störfaktoren sein. Das bedeutet ohne Möblierung, Sanitärobjekte, Verkabelung oder Verrohrung. Wände sollten als einfache schwarze Linien (Außenwände mindestens 1,6 mm und Innenwände mindestens 0,6 mm stark) dargestellt werden und nicht aus mehreren Schraffuren bestehen.
2. Falsch dargestellte Lage
Ein Klassiker – der Rettungsplan hängt vorschriftsmäßig an einer Wand, an die er nicht gehört. Die Folge: Die auf dem Plan dargestellte Lage stimmt nicht mit der Realität überein. Es ist jedoch sehr wichtig, dass der Gebäudegrundriss genau so ist, wie der Betrachter auf den Plan schaut. Sprich: Der Blick des Betrachters muss immer genau an die Wand gehen, an der sich der blaue Standortpunkt befindet.
3. Falsche Symbole
Mit den Symbolen bei Flucht- und Rettungsplänen ist es so eine Sache. Der eine übertreibt es ein wenig und verwandelt den Plan zum „Schilderwald“, der andere wiederum vergisst wichtige Informationen wie beispielsweise die Hinweise zum Verhalten im Brandfall und bei Unfällen. Häufig werden auch Symbole und Informationen verwendet, die auf einem Flucht- und Rettungsplan nichts zu suchen haben. Generell gilt: Die Symbole eines solchen Fluchtplans leiten sich aus der ASR A1.3 ab (hier kostenfrei zugänglich). Verwendet man zusätzliche Symbole, die einem anderen Kontext entstammen, sollte man sich vorher darüber Gedanken machen, ob die Verwendung tatsächlich notwendig und vor allem sinnvoll ist. Ein Paradebeispiel hierfür ist die Bedienstelle für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Das Symbol hierfür entstammt der DIN 14034-6 und wird in der Regel nur in Brandschutzplänen bzw. Feuerwehrplänen verwendet. Das rührt daher, dass Rauch-/Wärmeabzugsanlagen in der Regel nur durch die Feuerwehr bzw. durch Personal mit Brandschutzaufgaben bedient werden (näheres hierzu regeln die individuellen Brandschutzkonzepte) und nicht durch Laien wie Mitarbeiter und Gäste.
4. Schlechte Farbdarstellung
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23 601 sind grundsätzlich in den Sicherheitsfarben der RAL-Palette bzw. nach ISO 3864-1 auszuführen. Dabei regelt die Norm von vorneherein einige Farben und deren Verwendung unmissverständlich und einzigartig – wie beispielsweise die flächige Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen (RAL 6019 – weißgrün). Nun ist es so, dass die wenigsten Drucker die Farben der RAL-Palette exakt abdecken können. Abhilfe hierbei schaffen gut kalibrierte Drucker mit einer anständigen Farbeinstellung oder alternativ der professionelle Druck im Copyshop.
Zusammenfassung: Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne müssen:
Wenn Sie nun vor der Aufgabe stehen, Flucht- und Rettungspläne in Ihrem Betrieb auszuhängen, zögern Sie nicht und lassen Sie sich unverbindlich beraten. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch nehmen wir Ihre Anforderungen auf und erstellen Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.