Der Begriff „Brandschutzplan“ ist ein unglaublich weit gefächerter und in Deutschland weitgehend undefinierter Begriff. Als Brandschutzplan, oder auch „Brandschutzvisualisierungsplan“ versteht man häufig das plangewordene Brandschutzkonzept eines Gebäudes, also der grafische Teil eines ausgearbeiteten Brandschutzkonzeptes. Da die Erstellung aber vollkommen willkürlich erfolgen kann, da es für die Zeichnung der Pläne keinerlei Regelungen gibt, hat der VDI (Verband deutscher Ingenieure) jetzt eine Richtlinie (VDI Richtlinie 3819 Blatt 4) im Entwurf veröffentlicht. Wir haben uns die Richtlinie näher angesehen und erläutern in diesem Beitrag kurz, worum es geht.
Die Visualisierung des bestehenden oder geplanten Brandschutzes eines Gebäudes stellt für die Beteiligten häufig eine Mammutaufgabe dar – Zu vielfältig sind die verschiedenen Aspekte, zu komplex sind die verschiedenen Bereiche des Brandschutzes. Für die Planerstellung bedient man sich häufig der Elemente von Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen. Wirklich hilfreich ist das allerdings nicht. Um Licht ins Dunkle zu bringen, hat der VDI jetzt eine Richtlinie herausgegeben, die die Erstellung von Brandschutzkonzepten normieren soll.
Brandschutzpläne zukünftig in drei Unterarten unterteilt
Wer sich mit Brandschutzplanung beschäftigt, weiß, dass sich diese häufig in verschiedene Phasen aufteilt. Zunächst ist da die Planungs- und Genehmigungsphase, in der das Brandschutzkonzept an sich geformt wird. Im Anschluss geht es in die Ausführungsphase in der die Fachbauleitung die Einhaltung des Brandschutzkonzepts bzw. deren Vorgaben überwacht. Ist eine bauliche Anlage fertiggestellt, geht es fortwährend um die Dokumentation oder – sofern es sich um einen Bestandsbau handelt – in erster Linie um die Bestandsaufnahme. Daher teilt die Vornorm VDI 3819 Blatt 4 die Brandschutzpläne in drei Unterarten auf, um der vielfältigen Planinhalte Herr zu werden:
Brandschutzvisualisierungsplan
Geht es nach dem VDI, kommt zunächst der Brandschutzvisualisierungsplan. Dieser stellt die wesentlichen Aspekte der Brandschutzplanung, also des Brandschutzkonzeptes dar. Diese Planversion ist geeignet für die Vorlage des Konzeptes bei den Prüfinstanzen. Dabei wird auf die detaillierte Ausweisung von Flächen und Verwendung von Symbolen verzichtet, um einen einfachen Gesamtüberblick zu geben.
Brandschutzausführungsplan
Ist das Bauvorhaben mit dem entsprechenden Brandschutzkonzept genehmigt, geht es in die Ausführungsplanung. Hier präzisiert der Planersteller die Angaben und Anforderungen des Konzeptes und verortet sie auf dem Brandschutzausführungsplan. Der Plan gibt den Betrachter dann einen Gesamtüberblick über die anzuwendenden Aspekte des vorbeugenden, anlagentechnischen und ggf. schon des organisatorischen Brandschutzes. Wie detailliert die Ausprägung dieses Plans am Ende ist, hängt stark von der Detailtiefe und Komplexität des als Grundlage dienenden Brandschutzkonzeptes ab.
Brandschutzdokumentationsplan bzw. Brandschutzbestandsplan
Ist das Vorhaben fertiggestellt, bzw. handelt es sich um ein Bestandsgebäude greift der Brandschutzdokumentations- bzw. Brandschutzbestandsplan. Ersterer, also der Dokumentationsplan stellt dabei das Ergebnis der Visualisierungs- und Ausführungspläne dar und ist somit eine Art Fortschreibung der vorangegangenen Planungen. Der Brandschutzbestandsplan wiederum erfasst den brandschutztechnischen Ist-Zustand eines Gebäudes und kann dementsprechend stark vom Soll abweichen. Die Daten dieses Plans beruhen auf eventuell vorhandenen Dokumenten und auf Vor-Ort-Begehungen und dienen als Grundlage zur weiteren Planung.
Farben, Symbole, Maßstäbe und Co.
Die neue VDI 3819 Blatt 4 erfindet das Rad nicht neu und beschränkt sich symboltechnisch weitgehend erfreulicherweise auf die bekannten Symbole im Brandschutzbereich. Jedoch werden in dieser Norm für Brandschutzpläne die Symbole der verschiedenen Einzelnormen vermischt. So finden sich im Brandschutzplan sowohl die Symbole der ASR A1.3, als auch die der DIN 14034-6. An und für sich ist das aber nur vorteilhaft, denn Planersteller die systematisch mit digitalen Methoden arbeiten, können So die wichtigsten Pläne (Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne) direkt aus dem Brandschutzplan ableiten und sich so viel Arbeit sparen. Ein Wermutstropfen jedoch bleibt. Die VDI 3819-4 hat für Türen eigene Symbole definiert und auf die Übernahme aus der DIN 14034-6 verzichtet. Das liegt allerdings vermutlich daran, dass auch Türen ohne Qualität (z.B. dichtschließende Türen) jetzt im Brandschutzplan visualisiert werden.
Neu sind allerdings die deutlich erweiterten Farben und Schraffuren. Hier legt die VDI 3819-4 deutliche Vorgaben fest, wie Bauteile und Flächen zu kennzeichnen sind. Insgesamt legt das Dokument dreiunddreißig Schraffuren und Flächenmarkierungen fest, die in den unterschiedlichen Leistungsphasen anzuwenden sind. Das erscheint recht mächtig und die Praktikabilität dahinter muss sich erst noch beweisen. In jedem Fall wird viel Wert auf eine gut angelegte Legende und die optimale Lesbarkeit von Schrift und Symbolen gelegt, was bei komplexen Grundrissen zur Herausforderung werden dürfte. Die Richtlinie gibt dem Leser im Anhang zwar einige Beispielpläne an die Hand, jedoch beruhen diese auf sehr einfachen Grundrissen für deren Art man in der Praxis (heute) wahrscheinlich nicht einmal Brandschutzvisualisierungspläne erstellen würde.
Ausblick – was erwartet uns?
Die VDI 3819 ist derzeit im Entwurfsstadium. Das bedeutet, dass sich hier bis zur Veröffentlichung noch einiges tun kann. Die Branche darf in jedem Fall gespannt sein und sich auf eine endlich einheitliche Gestaltungsrichtlinie für Brandschutzpläne freuen.
Die VDI 3819 Blatt 4 kann beim Beuth-Verlag bestellt werden.
Wir als Planersteller beschäftigen uns jedenfalls schon jetzt eingängig mit der neuen Richtlinie, um unseren Kunden von Beginn an hochwertige Brandschutzpläne nach neuer Richtlinie liefern zu können. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.