Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Feuerwehrpläne NACH DIN 14095 sind sogenannte schnelle Führungsmittel der Feuerwehr. Sie sind genormt und daher immer weitgehend gleich aufgebaut.
Im Gegensatz zum Flucht- und Rettungsplan ist ein Feuerwehrplan eine ganze Mappe oder ein Ordner bestehend aus mehreren Plänen, die speziell für die Verwendung durch die örtliche Feuerwehr angefertigt wurden. Feuerwehrpläne stellen eine Vielzahl an Informationen bereit. Somit helfen sie der Feuerwehr, kritische Lagen in Ihrem Gebäude zu bewältigen. Qualitativ hochwertige Feuerwehrpläne können der Feuerwehr bei der Abwendung von größeren Sach- und Personenschäden im Ernstfall helfen.
Wer braucht einen Feuerwehrplan?
Die Notwendigkeit von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 ergibt sich aus verschiedenen regionalen Anforderungen. In aller Regel wird ein Feuerwehrplan immer dann gefordert, wenn das Objekt mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgestattet ist. Die Brandschutzdienststellen und Feuerwehren können die Pläne aber auch bei anderen Objekten anfordern – etwa wenn es sich um ein besonders ausgedehntes oder unübersichtliches Objekt handelt.
PRÜFUNG UND AUFBEREITUNG DER PLANUNTERLAGEN
Da die Planunterlagen häufig viele für den Feuerwehrplan unwichtige Informationen über Installationen und Co. enthalten, müssen die Grundrisse zunächst bereinigt werden. Diese Leistung ist in unseren Angeboten immer inklusive.
OBJEKTBEGEHUNG BEI IHNEN VOR ORT
Wenn die Pläne aufbereitet sind, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Objektbegehung. Bei Ihnen vor Ort werden dann alle für die Planerstellung relevanten Einrichtungen und Gebäudeeigenschaften aufgenommen.
ZEICHNUNG PLANENTWURF
Nach der Aufnahme vor Ort werden die gesammelten Informationen in den Plan eingearbeitet und der erste Planentwurf entsteht. Nach einer kurzen Abstimmung mit Ihnen senden wir den Vorabzug zur Brandschutzdienststelle zur Genehmigung.
BEI BEDARF: KORREKTURABZUG (KOSTENLOS)
Sollte die Brandschutzdienststelle nach der Prüfung des Vorabzuges noch Anmerkungen oder Korrekturwünsche haben, werden diese in den Plan eingearbeitet. Dabei ist in jedem unserer angebotenen Pläne ein Korrekturlauf inklusive – dieser ist auch in aller Regel vollkommen ausreichend.
AUSLIEFERUNG AN DEN PLANVERTEILER
Die fertigen Feuerwehrpläne nach DIN 14 095 werden zum Schluss noch mit einer eventuell von der Behörde vergebenen Genehmigungsnummer versehen und anschließend gemäß den Anforderungen gedruckt, laminiert bzw. anderweitig verarbeitet und geheftet. Schließlich werden die Plansätze an den vorgegebenen Verteiler versendet. In der Regel geht je ein Exemplar an die Brandschutzdienstelle bzw. Leitstelle, an die örtliche Feuerwehr und an Sie als Objektbetreiber.
Häufige Fragen & Antworten zu Feuerwehrplänen
Nein, ein Feuerwehrplan muss nur dann erstellt werden, wenn er bauaufsichtlich, also aufgrund von Sonderbauvorschriften erforderlich ist, oder wenn er explizit von der Brandschutzdienststelle angefordert wird. Regelmäßig ist ein Feuerwehrplan beispielsweise dann erforderlich, wenn im Gebäude eine automatische Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr installiert ist.
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Die Erstellung von Feuerwehrplänen wird meist jedoch vom „Betreiber der baulichen Anlage“, i.d.R. also vom Nutzer gefordert. Bei Gebäuden mit mehreren Nutzungseinheiten und unterschiedlichen Mietern wird der Feuerwehrplan meist vom Gebäudeeigentümer oder der Hausverwaltung beauftragt und später auf die Mieter umgelegt.
Das ist in der Regel nicht möglich. Für die Erstellung eines solchen Planes ist ein umfangreiches und spezialisiertes Fachwissen im Bereich des baulichen, anlagentechnischen und vorbeugenden Brandschutzes notwendig. Zudem fordern die Brandschutzdienststellen in Ihren Ausführungsbestimmungen, dass der Plan von einem Fachbetrieb erstellt werden muss, der letztlich auch für die Richtigkeit verantwortlich ist. Nicht zuletzt ist die Erstellung durch den Fachbetrieb auch immer günstiger, als der Selbstversuch, da dies für nicht-Fachleute mit einem erheblichen Zeitaufwand einhergeht.
Es gibt Architekturbüros, die diese Leistung ebenfalls anbieten, wobei dies dann nicht selten ebenfalls durch Fachfirmen im Hintergrund (als Subunternehmen) abgebildet wird. Architekturbüros und Baufirmen sind in der Regel nicht auf Sicherheitspläne spezialisiert und können diese Leistung oft nicht wirtschaftlich und professionell anbieten.
Anders als bei der Erstellung von reinen Flucht- und Rettungsplänen, die deutlich simpler in Aufbau und Informationsmenge sind, ist bei der Erstellung eines Feuerwehrplans unbedingt eine Objektbegehung durch den erstellenden Fachbetrieb erforderlich. Unseriöse Planersteller bieten die Erstellung auch ohne Objektbegehung an, wobei die Informationen für den Feuerwehrplan dann allein durch den Auftraggeber zu liefern sind. Dieser verfügt in aller Regel aber nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse im Brandschutz, sodass derart erstellte Pläne häufig falsch ist. Hier stellt sich nicht zuletzt die Frage, wer im Schadenfall für die Falschinformation haftet, da die Feuerwehr einsatzrelevante Entscheidungen oft auf Basis eines Feuerwehrplans trifft.
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